Erbrecht

Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld des Notars liegt im Erbrecht, und zwar sowohl bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei unterschiedlichsten Rechtsfragen nach Eintritt eines Erbfalls, wie dem Erbscheinantrag und der Erbauseinandersetzung.

Selbst wenn man diese Themen leicht verdrängt, sollten Sie die Erbfolge nicht dem Zufall überlassen, sondern sich frühzeitig um Ihre Angelegenheiten kümmern. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt. Hinterlässt z. B. der verstorbene Ehegatte Kinder, so kann der überlebende Ehegatte nur mit deren Einvernehmen über das gemeinsame Vermögen verfügen. Sind die Kinder noch minderjährig, bedarf es auch noch der Mitwirkung des Familiengerichts. Sind die Ehegatten hingegen kinderlos, erben neben dem überlebenden Ehegatten auch die Eltern des Erblassers oder dessen Geschwister.

Will man keine bösen Überraschungen erleben, sollte man die Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen selbst regeln. Das Erbrecht gibt Ihnen dazu eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Hierüber berät Sie der Notar.