Vorsorge

Durch Krankheit oder Unfall – und auch nicht erst im Alter – kann es passieren, dass man auf einmal nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sondern hierbei auf die Mitwirkung anderer angewiesen zu sein. Der nächste Verwandte bzw. Ehegatte oder Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betreffende Person handeln. Zwar bestellt das Gericht in solchen Fällen einen Betreuer, doch ist dieser nicht immer Ihr Wunschkandidat.

Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betreffende rechtzeitig die Auswahl eines Betreuers beeinflussen.

Umfassender sind Sie allerdings durch eine Vorsorgevollmacht abgesichert. Durch diese können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, im Fall der Fälle Ihre Angelegenheiten zu regeln. Hierzu gehört zum einen der persönliche Bereich, wie die Gesundheitsvorsorge, Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bis hin zu der Frage „lebensverlängernder Maßnahmen“, Einsicht in Krankenakten, Unterbringungsfragen und dergleichen. Aber auch für die Vermögensangelegenheiten muss gesorgt werden. Hier wird häufig der Person des Vertrauens eine Generalvollmacht erteilt. Durch sie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte im Notfall z.B. über die Bankkonten verfügen kann und in der Lage ist, die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten zu regeln, insbesondere mit Versicherungen oder Beihilfestellen.

Während die Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens ermächtigt, Ihre Angelegenheiten zu erledigen, ist es ratsam, zusätzlich die eigenen Wünsche und Vorstellungen für solche Situationen niederzulegen. Hierzu dient die Patientenverfügung, in der Sie Ihre Anweisungen zu Art und Umfang ärztlicher Maßnahmen bis hin zu Fragen der Transplantation fremder oder der Entnahme eigener Organe regeln.

Vorsicht! Zum gesamten Bereich der Vorsorge für Krankheit oder Unglück sind etliche Musterformulierungen der unterschiedlichsten Herausgeber und Organisationen im Umlauf. Längst nicht alle erfüllen das, was sie versprechen. Der Gesetzgeber hat an die Formulierungen strenge Anforderungen gestellt. Ihr Notar berät Sie kompetent und umfassend und schafft Ihnen eine Urkunde, die der Rechtsverkehr auch wirklich anerkennt.